BVfK - Wochenendticker 2. Juni 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Endlich – das erste Dieselfahrverbot!

 

Tachodatenbanken: Unqualifiziertes Politiker-Profilierungs-Dauerthem.

 

Abzocke: Abmahngefahr durch die neue Datenschutzgrundverordnung.

 

Änderung des Gewährleistungsrechts: EU-Kommission trägt Bedenken des BVfK Rechnung.

 

Oldtimer-Termine:

- Picnic au Château 

- Nürburgring Classic 

- Retro Classics Cologne 

 

Mitgliedervorteile: Santander Frühjahrsonderkonditionen für BVfK-Mitglieder verlängert.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Probleme mit dem Kollegenverteiler
WhoBuysMyCar - in Kürze auch als B2B-Plattform verfügbar.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

C2B – Inzahlungnahme mit Folgen.

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

endlich ist es da – das erste Dieselfahrverbot! Hamburg hat ernst gemacht und 2 km des insgesamt 4000 km umfassendes Straßennetzes der Hansestadt die Durchfahrt für alle Diesel mit einer geringeren Schadstoffklasse als Euro-6 verboten. Die verteilen jetzt ihre Abgase auf die übrigen 3998 km Stadtstraßen, auf dass die Bürger gesunder werden. Dass das alles besonders in Anbetracht der gigantischen Abgase der Großschifffahrt völliger Unsinn ist, müsste inzwischen auch dem letzten Öko-Freak einleuchten und so bleibt zu hoffen, dass bald Vernunft bei Politik und Industrie einkehrt und ganzheitliche Lösungen entwickelt werden.

Weniger Hoffnung haben wir hinsichtlich der Beseitigung des beliebten wie unqualifizierten Politiker-Profilierungs-Dauerthemas „Bekämpfung der Tachomanipulation durch Datenbanklösungen“. Obwohl die BVfK-Position, dass sich alles nur auf unbegründete Mutmaßungen und völlig übertriebene Schätzungen stützt, unwiderlegt es, verbreitet zum Beispiel der SPD Europa-Abgeordnete Ismail Ertug ungehindert, der jährliche Schaden durch Tachobetrug läge zwischen 5,5 und 9,6 Milliarden Euro. (s.a. bvfk-kritisiert-hysterie-um-tachomanipulation). Ertug zählt zu den Parlamentariern, welche mit ihrem Forderungspapier die EU-Kommission zur Umsetzung einer Datenbanklösung auffordern. Die Kommission kann der Forderung entweder nachkommen oder sie zurückweisen. In letzterem Fall muss sie aber innerhalb eines Jahres die Gründe erläutern. Der BVfK wird der EU-Kommission Argumentationshilfe leisten.

Weniger berechenbar ist die Frage, wie groß die Abmahngefahr durch die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO ist. Jedenfalls wird berichtet, dass bereits am Tag des Inkrafttretens, am 25. Mai erste Abmahnungen verschickt wurden. Es ging um die angebliche Fehlerhaftigkeit der vorhandenen Datenschutzerklärungen, die Verwendung von Google Analytics ohne Opt-In-Möglichkeit und das Setzen von Cookies. Streitwert Vorschlag des Abmahnanwalts: 7500 €. Die Frage, ob Verstöße gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgemahnt werden dürfen, ist umstritten.

Erfreuliches, beziehungsweise weniger Unerfreuliches gibt es von der geplanten Änderung des Gewährleistungsrechts zu berichten. Die zuständige EU-Kommission hat den Bedenken der Verbände, unter anderem auch denen des BVfK Rechnung getragen und nunmehr einen deutlich entschärften Richtlinienentwurf vorgelegt.

Erfreulich ist sicherlich die Ankündigung der BVfK-Digital-Abteilung, in Kürze die B2B- Plattform exklusiv für BVfK-Mitglieder zu präsentieren. Sie wird dann den bisherigen Verteiler "BVfK-Kollegenangebote" ersetzen.

Bleibt nur noch die Hoffnung, liebe BVfK-Mitglieder, dass Sie nun einigermaßen gut gelaunt ins Wochenende starten, nicht nur, da Ihr Geschäft gut gelaufen ist, sondern auch, da Ihr BVfK es wieder einmal geschafft hat:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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1. Picnic au Château auf Schloss Merode, Sonntag, 03. Juni 2018.

Das Schloss Merode gilt als eines der schönsten Wasserschlösser des Rheinlands. Oldtimer-Fans genießen inmitten der beeindruckenden Parkanlage den Anblick automobiler Schätze bei Jazz Musik und einem kulinarischen Angebot an Leckereien und Weinen. Genuss pur – für das Auge und den Gaumen.
Fashion Award: Teilnehmer können sich auch passend zur Epoche des Fahrzeugs gekleidet auf der Wiese der wundervollen Parkanlage präsentieren. Die Preisverleihung findet ab 16 Uhr statt.
Ob mit oder ohne Oldtimer – mit stilechter Bekleidung sind alle Besucher herzlich zum Picknick mit eigenem „Equipment“ willkommen.

ÖFFNUNGSZEITEN:
11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(Picknick-Teilnehmer mit Oldtimer: Einfahrt ab 9.00Uhr)

EINTRITTSPREIS:
Erwachsene 4,00 €
Kinder von 6 – 16 Jahre 2,00 €
Angemeldete Oldtimer (Fahrer und Insassen) frei

Wer Lust auf einen Klassik-Plausch mit dem BVfK-Oldtimerbeauftragten hat: Treffen mit Wolfgang Schreier auf Schloß Marode per Mail verabreden: w.schreier@bvfk.de

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2. Nürburgring Classic vom 15. bis 17.06.2018.

Zum 90. Geburtstag des Nürburgrings fand 2017 erstmals die „Nürburgring Classic“ statt. Im darauffolgenden Jahr gibt es ein Wiedersehen.

Wie bereits im vergangenen Jahr zeigen sich die Organisatoren vom DAMC 05 nicht nur auf der Strecke geschichtsverbunden.

Auch das Datum des dreitägigen Treffens historischer Fahrzeuge und Motorräder orientiert sich an der Geburtsstunde des Nürburgrings.

Dieser wurde am 18. Juni 1927 eröffnet – die "Nürburgring Classic" findet passend dazu vom 15. bis 17. Juni 2018 statt.

Wer Lust auf einen Klassik-Plausch mit dem BVfK-Oldtimerbeauftragten hat: Treffen mit Wolfgang Schreier (Foto) am Nürburgring per Mail verabreden: w.schreier@bvfk.de

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Retro Classics Cologne 15. – 18. November 2018.

Der Erfolg der Premierenveranstaltung im vergangenen November hat das BVfK-Team bestärkt, einen noch besseren Standort zu verhandeln. Der BVfK-Stand wird sich in diesem Jahr zentral im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9 befinden. BVfK-Mitgliedern stehen insgesamt 370 qm Standfläche zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung. Rechtzeitige Reservierung der Ausstellungsflächen ist ebenso empfohlen, wie die Anforderung von Freikarten (begrenzt): oldtimer@bvfk.de /   www.retro-classics-cologne.de

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Mitgliedervorteile: Santander Frühjahrsonderkonditionen für BVfK-Mitglieder verlängert.

BVfK-Mitglieder und ihre Kunden sollen auch im Sommer von guten Konditionen profitieren. Daher die Santander Consumer Bank die im Mitgliederbereich der BVfK-Homepage hinterlegten attraktiven Sonderkonditionen bis zum 31.08.2018 verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich: 

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/sonderangebote-santander/

oder bei Wilfried Vasen, BVfK Mitgliederbetreuung w.vasen@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Probleme mit dem Kollegenverteiler.

aktuell gibt es seitens unseres Hostinganbieters eine Sicherheitsregel, die es uns nahezu unmöglich macht, die Kollegenangebote wie gewohnt zu versenden, da kurz nach Versand der ersten E-Mailstapel die dafür zuständigen Dateien gesperrt werden. 

Wir arbeiten bereits daran und suchen nach Lösungen. Wir informieren Sie sobald wir hier wieder eine fuktionsfähige Verteilerliste anbieten können. 

By the way: Das Problem mit dem Verteiler veranlasste uns WhoBuysMyCar noch etwas schneller aufzutunen als geplant. Siehe nächster Artikel...

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WhoBuysMyCar - In Kürze auch als B2B-Plattform verfügbar

In Kürze werden wir unsere Ankaufplattform um eine B2B-Funktion erweitern. Das heißt, dass Sie als BVfK-Händler allen teilnehmenden BVfK-Händlerkollegen Ihre Fahrezeuge anbieten können. 

Die Inserate werden erkennbar mit in den Listenansichten abgebildet und werden auch in der Detailansicht wie die C2B-Inserate aufgebaut sein. Unterschiede werden u.a. darin bestehen, dass bis zu 10 Fahrzeugbilder hochgeladen werden können. Zudem wird die Kontaktvermittlung beschleunigt. Händler können durch einen einzigne Mouse-Click mit dem anbieter in Verbindung treten.

Auch wird es hier ein anderes Pricing geben. Je hochgeladendes Fahrzeug entstehen für die Dauer eines Monats Kosten i.H.v. 1 EUR. Dieser Tarif gilt auch für Interessenten, wenn sie die Anbieterdaten das Freischalten lassen. Jeweils fünf Fahrzeugangebote und Kontakte sind pro Monat kostenfrei.

Wir schreiben Sie aber noch einmal an, sobald die Erweiterung von WBMC steht und getestet wurde.

Registrieren können Sie sich für die Ankaufplattform in Ihrem Mitgliederbereich der BVfK-Webseite: >>> Registrierung WBMC

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey & Waldemar Trommenschläger

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

C2B – Inzahlungnahme mit Folgen

Das Auftreten von Sachmängeln nach Vertragsschluss und vor Gefahrenübergang.

Anlass zur folgenden Darstellung bietet die Anfrage eines BVfK-Mitglieds, welches kürzlich ein Fahrzeug von einem Privatmann erworben hatte. Dieser hatte sich nach Kaufvertragsschluss zunächst dahingehend geäußert, dass er nunmehr vom Verkauf Abstand nehmen und das Fahrzeug anderweitig veräußern wolle. Nach Einholung eines diesbezüglichen Rechtsrats in der BVfK-Rechtsabteilung klärte das Mitglied den Verkäufer über die Rechtslage auf, woraufhin dieser mitteilte, er sei wohl falsch verstanden worden, das Fahrzeug befinde sich zur Klärung der Ursache eines vermeintlichen Getriebeschadens in der Werkstatt. Sollte der Fehler nicht aufgeklärt werden können, rate er davon ab, das Fahrzeug zu erwerben.

Somit stellt sich die Frage: Kann sich der private Verkäufer für den Fall, dass das Fahrzeug mit einem Defekt behaftet ist, vom Vertrag lösen oder der Verkäufer nach wie vor auf die vertraglich vereinbarte (mangelfreie) Übergabe des Fahrzeugs bestehen? Dies hängt wiederum von der Beantwortung der Frage ab, wie solche Defekte zu behandeln sind, die nach Vertragsschluss, aber noch vor Übergabe des Fahrzeugs (=Gefahrenübergang) auftreten.

Grundsätzlich verpflichtet sich der Verkäufer per Vertragsschluss, die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Dies ist ihm auch nach wie vor möglich, denn er könnte den aufgetretenen Schaden vor Übergabe des Fahrzeugs reparieren lassen. Insoweit kann er sich nicht einseitig vom Vertrag lösen. Wenn eine Reparatur hingegen nicht mehr möglich sein sollte, etwa weil die Ursache nicht aufgefunden werden kann oder zur Behebung des Defekts ein Aufwand erforderlich wäre, der unverhältnismäßig ist, löst dies unter Umständen ein Rücktrittsrecht aus - allerdings auf Seiten des in diesem Fall gewerblichen Käufers und nicht des Verkäufers!

Ebenso besteht in der Regel ein Rücktrittsrecht auf Seiten des Käufers, wenn der Verkäufer sich weigert, das Fahrzeug zu liefern. Daneben können Schadensersatzansprüche bestehen, etwa der entgangene Gewinn, der erzielt worden wäre, wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

Hat der Verkäufer dem Käufer das Fahrzeug bereits übergeben, befindet man sich auf der sogenannten „Sekundärebene“ im Bereich der Gewährleistungsrechte. Üblicherweise wird beim Verkauf von einem Privatmann an einen Kfz-Händler ein Ausschluss der Gewährleistungsrechte vereinbart worden sein. Aber selbst, wenn dies nicht der Fall sein sollte, geht der BGH in derartigen Fällen meist von einem stillschweigenden Gewährleistungsausschluss aus (BGH, Urt. v. 21.04.1982, NJW 1982,1699). Nicht davon erfasst sind konkrete Beschaffenheitsvereinbarungen, deren Missachtung grundsätzlich Vorrang vor dem Gewährleistungsausschluss haben.

Der BGH hat allerdings im Jahre 2003 ebenso entschieden, dass sich ein Gewährleistungsausschluss ohne gesonderte Vereinbarung nicht auf solche Mängel erstreckt, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrenübergang entstehen. Dies müsse andernfalls deutlich gemacht werden (BGH, Urteil vom 21.01.2003, Az. V ZR 248/02). 

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung 

Dem BVfK-Mitglied dürfte vorliegend anzuraten sein, eine Frist zur Übergabe des mangelfreien Fahrzeugs zu setzen und andernfalls vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu verlangen.

Es gilt allerdings wie immer, sämtliche Umstände des Einzelfalls sorgfältig abzuwägen. Die obige Darstellung zeigt nur die grundsätzlichen Konstellationen auf, deren jeweiliger Ausgang wiederum von zahlreichen Voraussetzungen abhängt. Die Besonderheiten des Gewährleistungsrechts gem. § 433 ff. finden zudem im Stadium vor Gefahrenübergang keine Anwendung.

Sollten Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem sich vor dessen Übergabe ein Defekt offenbart hat oder der Verkäufer sich schlicht weigert, das Fahrzeug zu liefern, empfehlen wir eine Prüfung der Angelegenheit durch die BVfK-Rechtsabteilung.

Matthias Giebler

BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

Picnic au Château auf Schloss Merode, Sonntag, 03. Juni 2018

EAIVT-Kongress Dubrovnik, Croatia from 14 – 16 June 2018 www.eaivt.org/eaivt-congress-2018/

Nürburgring Classic vom 15. bis 17.06.2018.

Automechanika vom 11.09. - 15.09.2018‎ - BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

Retro Classics Cologne 15. – 18. November 2018 – BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer  www.retro-classics-cologne.de

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